Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für die Karriereberatungs- und Vermittlungsleistung für Kandidaten durch die Tech Punk GmbH
Stand: 01.09.2020
Die Tech Punk GmbH (nachfolgend „Tech Punk“) ist eine Personalberatung und -vermittlung, die auf die dauerhafte Karriereberatung von „Kandidaten“ und deren Vermittlung an „IT-Unternehmen“ spezialisiert ist. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen Tech Punk und dem Kandidaten.
§ 1 Begriffsbestimmungen
Sofern in diesen Nutzungsbedingungen einer der untenstehenden Begriffe verwendet wird, hat dieser ausschließlich die zu dem jeweiligen Begriff nachfolgend definierte Bedeutung, wobei die männliche Bezeichnung als Überbegriff lediglich zur Vereinfachung ausgewählt worden ist:
„Kandidaten“ sind Personen, die sich bei Tech Punk registriert oder auf eine näher beschriebene Stelle in einem IT-Unternehmen beworben haben.
„IT-Unternehmen“ sind Fintech, E-Commerce, Health, Logistics, Media/Web Development, Software Development (SaaS), Software Development (IaaS), Software Consultancy, Web Marketing, Software Agency / Inhouse Development, IT Product Development und sonstige IT-Unternehmen, die mit Tech Punk einen Vertrag über die Personalvermittlung von Kandidaten abgeschlossen haben.
„Stellen“ sind folgende, zu besetzende Positionen in einem IT-Unternehmen: Frontend Engineer, Fullstack Engineer, Backend Engineer, Software Architect, Big data Engineer, Data Science Engineer, Data Scientist, AI/KI Specialist/Engineer, IT-Support, System-Administrator, IT-System Engineer, IT-Project-Manager, Product Owner, Project-Manager, Scrum Master, Software Consultant, Team Lead Engineering, Lead Developer, Head of Development, Head of Technology, CTO und sonstige Stellen bei IT-Unternehmen. Unter den Stellenbegriff fallen Anstellungen sowie freiberufliche Tätigkeiten (z.B. als Freiberufler/in) bei einem IT-Unternehmen.
„Vermittlung“ bedeutet Herstellung des Kontaktes zwischen dem Kandidaten und einem IT-Unternehmen mit dem Ziel, dem Kandidaten bei dem entsprechenden IT-Unternehmen eine Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit zu ermöglichen. Die Vermittlung auf eine konkrete Stelle endet, wenn zwischen dem Kandidaten und dem IT-Unternehmen ein Vertrag über eine Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit über diese Stelle zustande kommt oder der Kandidat oder das IT-Unternehmen ein Beschäftigungsverhältnis endgültig abgelehnt haben.
„Karriereberatung“ bedeutet die fortlaufende Beratung des Kandidaten zu dessen beruflichem Werdegang, Zielvorstellungen und den Möglichkeiten einer Vermittlung an ein IT-Unternehmen.
§ 2 Gegenstand der Vereinbarung und Leistungen von Tech Punk
Das Vertrags- und Leistungsangebot von Tech Punk richtet sich ausschließlich an Kandidaten im Sinne des § 1, die Interesse an einer Anstellung oder einer freiberuflichen Tätigkeit bei einem IT-Unternehmen haben.
Tech Punk sieht sich hierbei Kandidaten und IT-Unternehmen gleichermaßen verpflichtet. Tech Punk möchte dem Kandidaten eine Stelle vermitteln, die seinen Wünschen und Zielvorstellungen entspricht. Zugleich erhält Tech Punk Informationen zu offenen Stellen von den IT-Unternehmen selbst und möchte diesen für die jeweils zu besetzende Stelle geeigneten Kandidaten vermitteln. Tech Punk begleitet und unterstützt den Bewerbungs- und Rekrutierungsprozess und steht hierbei sowohl dem Kandidaten als auch den IT-Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Den Kandidaten bietet Tech Punk eine dauerhafte Karriereberatung und die Möglichkeit der Vermittlung einer Stelle bei einem IT-Unternehmen an. Ein Anspruch auf die Erbringung dieser nachfolgend näher beschriebenen Leistungen besteht nicht. Die Leistungserbringung durch Tech Punk erfolgt auf freiwilliger Basis.
1. Karriereberatung durch Tech Punk
Um dem Kandidaten eine seinen Anforderungen und Fähigkeiten entsprechende Stelle und zugleich dem IT-Unternehmen einen für die zu besetzende Stelle geeigneten Kandidaten vorschlagen zu können, wird Tech Punk im Regelfall die Bewerbungsunterlagen des Kandidaten sichten, sich mit dem Kandidaten zu dessen Vorstellungen und Zielen (z.B. Position, Arbeitsort, Gehaltsvorstellungen etc.) abstimmen und sodann zu den Möglichkeiten einer (Stellen-)Vermittlung beraten. Das Leistungsangebot von Tech Punk erstreckt sich hierbei nicht nur auf solche Stellen, die auf der Website von Tech Punk näher beschrieben werden. Tech Punk analysiert darüber hinaus auch den Stellenmarkt und nimmt Kontakt mit den IT-Unternehmen bzw. den dortigen Ansprechpartnern auf und versucht auf diesem Wege, ergänzende Informationen zu den nicht öffentlich ausgeschriebenen Stellen und den Möglichkeiten der Vermittlung eines Kandidaten zu erhalten.
Sofern Tech Punk eine Bewerbung eines Kandidaten auf eine Stelle nach eigenem Ermessen für sinnvoll hält, schlägt sie dem Kandidaten diese Stelle und die Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen an die betreffenden IT-Unternehmen vor.
Auch nach erfolgreicher Erstvermittlung berät Tech Punk den Kandidaten fortlaufend zu seiner Karriereplanung bzw. seinen beruflichen Zielen sowie auf Wunsch zu den Möglichkeiten einer weiteren Vermittlung, sofern der Kandidat den Vertrag mit Tech Punk nicht – wie unter § 7 beschrieben – zuvor kündigt.
2. Vermittlungsleistung durch Tech Punk
Sofern der Kandidat Interesse an einer von Tech Punk vorgeschlagenen Stelle hat und sich auf diese bewerben möchte, erstellt Tech Punk auf Basis der vom Kandidaten bereitgestellten Unterlagen/Informationen eine Bewerbung und übermittelt diese im Regelfall zunächst in anonymisierter Form an die IT-Unternehmen. Besteht seitens der IT-Unternehmen Interesse an einem Vorstellungsgespräch, erhält der Kandidat eine Benachrichtigung und hat die Möglichkeit, in die Übermittlung seiner vollständigen, nicht anonymisierten Bewerbungsunterlagen durch Tech Punk einzuwilligen. Mit Einwilligung des Kandidaten kann Tech Punk den IT-Unternehmen auch sofort dessen nicht-anonymisierte Bewerbungsunterlagen übersenden.
Ist der Kandidat mit der Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen einverstanden, übermittelt Tech Punk diese an die IT-Unternehmen und begleitet bzw. unterstützt den Bewerbungsprozess. Tech Punk erbringt hierbei allein eine Vermittlungsleistung und wird nicht Vertragspartei eines Vertrages, den ein Kandidat und ein IT-Unternehmen über eine von Tech Punk vermittelte Stelle abschließen. Für die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen Kandidat und IT-Unternhemen sind allein die Parteien des zuvor genannten Vertrages verantwortlich.
3. Kein Leistungsanspruch gegenüber Tech Punk
Da die Beratungs- und Vermittlungsleistungen von Tech Punk auf freiwilliger Basis erfolgen, hat der Kandidat weder einen Anspruch darauf, dass ihm eine oder mehrere Stellen vorgeschlagen werden, noch dass Tech Punk seine Bewerbungsunterlagen an ein IT-Unternehmen übermittelt oder detailliertere Informationen zu einer Stelle offenlegt werden.
Tech Punk übernimmt zudem auch keine Gewähr dafür, dass eine Stelle, die auf der Website von Tech Punk näher beschrieben ist bzw. auf die sich der Kandidat bewerben möchte, auch tatsächlich zu besetzen ist, und den von dem IT-Unternehmen beschriebenen Inhalt hat. Gleichermaßen hat der Kandidat auch keinen Anspruch darauf, dass er der einzige Kandidat ist, dem Tech Punk eine Stelle vorschlägt und/oder dessen Bewerbung von Tech Punk an die IT-Unternehmen weitergeleitet wird.
Darüber hinaus hat der Kandidat gegenüber Tech Punk auch weder einen Anspruch auf Einstellung bzw. Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit bei einem IT-Unternehmen, noch übernimmt Tech Punk eine Garantie für das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Kandidaten und dem IT-Unternehmen. Die IT-Unternehmen entscheiden vielmehr selbst, ob sie einen von Tech Punk vorgeschlagenen Kandidaten zum Bewerbungsgespräch einladen und mit diesem einen (Arbeits- oder Freiberufler-)Vertrag abschließen. Auch der Kandidat selbst ist rechtlich nicht verpflichtet, ein Vertragsangebot eines IT-Unternehmens anzunehmen.
§ 3 Vertragsschluss
Der Kandidat kann den vorliegenden Vertrag mit Tech Punk sowohl über eine Website als auch per E-Mail abschließen. Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich auf Deutsch.
1. Vertragsschluss über eine Website
Der Kandidat hat die Möglichkeit, den Vertrag mit dem zuvor beschriebenen Inhalt über eine Website abzuschließen, indem er das mit der Hinterlegung des entsprechenden Formulars verbundene Vertragsangebot von Tech Punk durch Registrierung bzw. Bewerbung auf eine nähere beschriebene Stelle und Betätigen des „Absenden-Buttons“ annimmt. Vor dem endgültigen Absenden der vom Kandidaten eingegebenen Informationen hat er die Möglichkeit, seine Angaben zu kontrollieren und gegebenenfalls zu ändern. Nach Absenden des Formulars erhält der Kandidat eine Bestätigungsmail an die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse. Tech Punk speichert den Vertragstext sowie die auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Nachrichten und stellt dem Kunden auf Wunsch eine Kopie der Dokumente zur Verfügung.
2. Vertragsschluss per E-Mail
Alternativ kann der Kandidat den Vertrag auch per E-Mail abschließen. Tech Punk gibt hierbei ein rechtsverbindliches Angebot (§ 145 BGB) auf Abschluss des Vertrages durch Zusendung der für die Registrierung bei Tech Punk benötigten Unterlagen sowie der vorliegenden Nutzungsbedingungen ab. Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass der Kandidat das Angebot durch Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen an Tech Punk annimmt.
§ 4 Pflichten des Kandidaten
Der Kandidat hat im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses folgende Mitwirkungs-, Informations- und Verschwiegenheitspflichten zu erfüllen:
1. Mitwirkungspflichten
Um die unter § 2 beschriebenen Leistungen erbringen zu können, benötigt Tech Punk den folgenden Nachweis über die fachlichen Qualifikationen des Kandidaten:
● Tabellarischer Lebenslauf
Der Kandidat versichert, dass die selbst gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Er darf Tech Punk insbesondere keine gefälschten oder sonst wie unrichtigen Bewerbungsunterlagen übermitteln.
2. Informationspflichten
Während einer laufenden Vermittlung ist der Kandidat verpflichtet, Tech Punk das Zustandekommen eines (Arbeits- oder Freiberufler-)Vertrages mit dem IT-Unternehmen anzuzeigen.
Da sich die Höhe des Provisionsanspruchs von Tech Punk gegenüber des IT-Unternehmens aus der zwischen dem Kandidaten und des IT-Unternehmens vereinbarten Vergütung und dem Inhalt und Umfang der Tätigkeit des Kandidaten ergibt, ist der Kandidat verpflichtet, die vereinbarte Vergütungshöhe auf Nachfrage von Tech Punk mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kandidat, der mit einem IT-Unternehmen einen Vertrag über eine Festanstellung abgeschlossen hat, verpflichtet, Tech Punk das mit dem IT-Unternehmen vereinbarte Brutto-Jahreszielgehalt offenzulegen. Im Falle der erfolgreichen Vermittlung eines Freiberufler-Vertrages ist der Kandidat auf Nachfrage von Tech Punk verpflichtet, Tech Punk das vereinbarte Grundgehalt sowie die geleisteten Arbeitszeiten offenzulegen. Der Kandidat kann der vorstehenden Verpflichtung durch einfache Mitteilung oder Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrages oder des Freiberufler-Vertrages, inklusive einer Kopie der Stundenabrechnung, nachkommen.
3. Verschwiegenheitspflichten
Der Kandidat verpflichtet sich bezüglich vertraulicher Informationen, die ihm im Rahmen des vorliegenden Vertrages bekannt geworden sind, diese geheim zu halten, nicht gegenüber Dritten offenzulegen und nicht zum Zwecke der eigenen, direkten Bewerbung bei den IT-Unternehmen unter Umgehung von Tech Punk zu nutzen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere die Identität der IT-Unternehmen und die Namen der dortigen Ansprechpartner (z. B. CTO oder Geschäftsführer). Die vorgenannten Pflichten gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 5 Rechnungsstellung für Freiberufler
Tech Punk erstellt für Kandidaten, die mit einem IT-Unternehmen nach der Vermittlung durch Tech Punk einen Freiberufler-Vertrag abgeschlossen und dort auf selbständiger Basis ihre (Dienst-)Leistungen erbracht haben, in deren Namen die Rechnung für die im Rahmen des Freiberufler-Vertrags erbrachten Leistungen und übermittelt die Rechnung des Kandidaten an die betreffenden IT-Unternehmen. Hierdurch entstehen dem Kandidaten keine Kosten.
Damit Tech Punk die Rechnung erstellen kann, muss der Kandidat Tech Punk seine Steuernummer und Bankverbindungsdaten mitteilen und einen entsprechenden (Arbeits-)Nachweis über die jeweils erbrachten Leistungen übermitteln. Der Kandidat ist insoweit verpflichtet, Tech Punk die Anzahl der Stunden, die er innerhalb einer bestimmten Zeitperiode gearbeitet hat, mitzuteilen und als Nachweis hierüber die von dem IT-Unternehmen und dem Kandidaten unterzeichnete Kopie der Stundenabrechnung zur Verfügung zu stellen. Der Kandidat muss den vorbezeichneten Nachweis jeweils am Ende des Monats, in dem die Leistungen in dem IT-Unternehmen erbracht worden sind, vorlegen.
Tech Punk wird sodann auf Basis der Angaben des Kandidaten die Rechnung in dessen Namen erstellen und diese dem betreffenden IT-Unternehmen zusammen mit der Kopie der Stundenabrechnung zukommen lassen. Der Kandidat erhält von Tech Punk eine Kopie der Rechnung.
Der Rechnungsbetrag steht in voller Höhe dem Kandidaten zu. Sollte das IT-Unternehmen die Rechnung – entgegen der rechnungsgegenständlichen Vorgaben – an Tech Punk bezahlen, so verpflichtet sich Tech Punk, den Rechnungsbetrag ohne Abzüge an den Kandidaten zu überweisen.
§ 6 Vergütung; Provision; Reisekosten
Die (Beratungs- und Vermittlungs-)Leistungen, die Tech Punk im Rahmen dieses Vertrages erbringt, sind für den Kandidaten kostenlos. Der Kandidat schuldet Tech Punk also insbesondere keine Provision für die erfolgreiche Vermittlung an ein IT-Unternehmen. Der Kandidat hat gegenüber Tech Punk keinen Anspruch auf Erstattung der ggfs. anfallenden Reisekosten, die für einen von Tech Punk vermittelten Vorstellungstermin bei einem IT-Unternehmen entstehen könnten.
§ 7 Laufzeit und Beendigung des Vertrages, nachvertragliche Pflichten
Dieses Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann vom Kandidaten und Tech Punk jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich, mündlich oder in Textform erklärt werden. Alternativ kann der Kandidat Tech Punk auch mitteilen, dass er für einen bestimmten Zeitraum keine Beratungs- und/oder Vermittlungsdienstleistung(en) erhalten möchte. Tech Punk wird dies entsprechend berücksichtigen und umsetzen.
Der Kandidat verpflichtet sich für die Dauer von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem er erstmals über das Interesse der jeweiligen IT-Unternehmen informiert worden ist, Tech Punk jeden Abschluss eines Arbeits- oder Freiberufler-Vertrags mit dem betreffenden IT-Unternehmen, dem eine Vermittlungsleistung von Tech Punk zugrunde liegt, anzuzeigen und im Falle einer Festanstellung das vereinbarte Brutto-Jahreszielgehalt bzw. im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit als Freiberufler die geleisteten Dienste pro Monat im betreffenden Zeitraum mitzuteilen. Diese Verpflichtung zur Anzeige des Vertragsabschlusses mit einem IT-Unternehmen gilt auch für Freiberufler, die nach erfolgreicher Vermittlung an ein IT-Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach dem Ende ihrer Tätigkeit bei dem IT-Unternehmen mit diesem einen Vertrag über eine Festanstellung abschließen.
Tech Punk benötigt die zuvor dargestellten Informationen, um das Bestehen und die Höhe des Provisionsanspruchs gegenüber dem IT-Unternehmen feststellen zu können. Seiner vorstehenden Verpflichtung kann der Kandidat durch einfache Mitteilung oder Vorlage einer Kopie des Arbeits- bzw. Freiberufler Vertrags, inklusive der Stundenabrechnung, nachkommen.
§ 8 Haftungsausschluss und -begrenzung
Tech Punk haftet gegenüber dem Kandidaten unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund arglistig verschwiegener Mängel, nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes, sowie für Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kandidat regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Tech Punk der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Soweit vorstehend nicht anders geregelt, haftet Tech Punk gegenüber dem Kandidaten nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen.
Die in diesem § 8 getroffenen Regelungen zur Haftung gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen und leitende Angestellte von Tech Punk.